Johannes Schnabel und Peter Schenk, Bürger der Stadt Dieburg, bekunden, daß bezüglich der Güter, die nach dem Tod von Clas Schnabel, ihres Vaters und Schwagers, an ihren Bruder Johann fielen, bevor dieser in das Kollegiatstift Mosbach eintrat (gein Maspach in den orden qwam) vor Zeugen folgendes vereinbart wurde: die A sollen die Güter mit Ausnahme von 9 M näher beschr. Äcker [Lagebeschr.] ungehindert nutzen und dem gen. Johann jährlich 6 G. Dieburger Währung bezahlen. Zu Unterpfand haben sie ihm je 2 M. Acker [Lagebeschr.] gesetzt. Stirbt Johann, sind die A von der Zahlungsverpflichtung entbunden.