Der Offizial und geistliche Richter des Hofes zu Münster bezeugt, dass vor ihm Johann Hanningeyter, Kanoniker zu St. Ludgeri binnen Münster, erschien und angab, an den Dechanten, Senior und Kapitel zu St. Ludgeri und deren Nachkommen eine jährliche Rente in Höhe von 2 Rheinischen Gulden, zahlbar am Tag Michael aus den Einnahmen seines am Kirchhof zu St. Ludgeri gelegenen Hauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 40 Goldgulden verkauft zu haben. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Zeugen: Johann Adelinck, Priester, und Johann Holtkamp, Diener des Hofes zu Münster. Siegelankündigung des Ausstellers. ipsa die Remigii confessoris. Rückseitig Vermerk: nunc ex domo Knipperdollingh senioris