Wessel van Erme macht bekannt, daß ihn Abt Anton von Werden mit einem heimgefallenen Lehen, dem Haus zu Krechting samt Zubehör, belehnt hat. Sollte der Erzbischof von Köln darauf dringen, daß Gadert van dem Roir mit dem Krechting belehnt wird, so wird Wessel den Lehnbrief zurückgeben; er erhält dann seine 250 o. 50 Gulden zurück, die er für die Belehnung gezahlt hat. - Es siegelt der Aussteller. - ... up ten neesten manendagh na den hl. palmdach.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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