Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Ausgleich bei der Requisition von Grundstücken und Einrichtungsgegenständen in der Britischen Zone und zwar in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in der Hansestadt Hamburg sowie in Bayern
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Ausgleich bei der Requisition von Grundstücken und Einrichtungsgegenständen in der Britischen Zone und zwar in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in der Hansestadt Hamburg sowie in Bayern