Mauritz Niggehauß und Maria Eheleute zu Herbede einerseits und Hermann Smit zu Heven und Gertrudt sieine eheliche Hausfrau andererseits vereinbaren einen Tausch (beutenschafft) folgender Gestalt : Die Eheleute Niehauß überlassen den Eheleuten Schmidt eine halbe Scheffelsaat Landes gelegen "auff dem Winckell" neben Schmidts und Merings Lande, dazu eine Halbe Scheffelsaat Landes auf Niehauß' Schurkamp schießend, so sie im velaufenden Jahr erblich an sich aus Bornemans Gut gekauft und bisher in Gebrauch gebracht haben. Dagegen haben die Eheleute Schmidt den Eheleuten Niehauß erblich eingeräumt eine Scheffelsaat Landes "auff der Krummenhegen" zwischen Starmans und Franen Länderei gelegen. - Unterschriften des Henrich von Elverfelt Herrn zu Herbede und des Herman Märcker Pastor als Gerichtsherr, Collator und Rector des Schmidts Gutes, "so in die Pastorei gehörig; darin diß Scheppelsade an statt des verbeuttenden widerumb eingelegt wurdt undt zun ewigen Tagen verbleiben soll".

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Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv
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