Das straßburger Hofgericht setzt, nachdem die von dem Kloster Eschau gegen das von ihm in dessen Streitigkeiten mit dem Johanniterhaus zum Grünenwörth wegen des Holzzehntens zu Kork, Legelshurst usw. gefällte Urteil eingelegte Appellation an das Mainzer Hofgericht nicht weiter verfolgt worden ist, sein Urteil in Rechtskraft.