Christoph von Helmstatt verschreibt seinen beiden unverheirateten Schwestern Barbara und Klara ein Leibgeding von 1000 fl Hauptgut in den Helmstatter Hof zu Saarbrücken und setzt in Absprache mit den nächsten Verwandten fest, dass sich die weiblichen Erbansprüche in der Familie von Helmstatt generell zwar auf Gefälle, nicht aber auf Besitz und Rechte beziehen. Siegler und Unterschrift: Aussteller, Christoph von Dahn für seine Frau Ottilie, geb. von Helmstatt, Philipp Jakob von Liebenstein für seine Mutter Katharina, geb. von Helmstatt, und seine Geschwister Johann Ott, Franz Friedrich und Anna, Samson von Warsberg für sich und seinen Bruder Johann, Philipp von Dahn für Barbara und Klara von Helmstatt. Unterschrift: Katharina von Liebenstein, geb. von Helmstatt, Barbara und Klara von Helmstatt.