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Die Brüder Burkhard und Aschwin, Sohne des Ritters Burkhard, sowie die Brüder Henning und Aschwin, Söhne des Ritters Aschwin, alle aus dem Geschlecht Steinberg, geben den Kalandspriestern von Bockenem eine Gewähr für die 12 Mark Bockenemer Währung, die ihre Lehnsleute Ludolf Quirren und dessen Vettern beim Kaland auf den 1/2 Zehnt bei Harry, ihr Steinbergisches Lehen, aufnehmen. Sollte das Lehn an die Aussteller der Urkunde zurückfallen, so werden sie den Kalandspriestern die jährliche Rente von 1 Mark bis zu deren Rückkauf bezahlen. 1404, in sunte Mychelis dage des hilgen ertze engels (29. September) Ausfertigung, Pergament, 4 angehängte Siegel ab

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Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
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