Hans Kraft, Ammann zu Hagnau, beurkundet Urteil des Gerichts in Sachen Hans Erler von Meersburg gegen Johann [II. Blarer], Abt von Weingarten. Aufgrund einer Schiedsgerichtsvereinbarung ("anlaus brief") klagt Erler auf Ersatz von Schaden, der ihm durch den Weingartener Leibeigenen Peter Keller von Ried zugefügt wurde. Das Kloster wendet ein, daß Keller von denen von Buchhorn versprochen wurde und dem Kloster ungehorsam war, so daß man sich seiner nicht mehr annehme. Der Kläger verliert den Prozeß, weil er nicht beweisen kann, daß Keller von Vater und Mutter Leibeigener war und kein fremdes Bürgerrecht angenommen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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