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Kaiser Franz [I.] erhebt den zweiten Sohn des Königlich-polnischen und kurfürstlich-sächsischen Hofrats Jacob Benedict von Winckler nämlich Jacob Benedict von Winckler als Erben seines Vetters Johann Leonhardt von Schwendendorf auf Groitzsch, Schönau und Sellershausen, Fürstlich Kurländischen Geheimen Rats mit der Bedingung seinen Namen anzunehmen, in den Freiherrenstand des Heiligen Römischen Reichs als "von Winckler Frei- und Pannerhern von Schwendendorff".

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Sächsisches Staatsarchiv
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