Parteien: Franz von Cronberg, kurmainzischer Amtmann in Höchst und Hofheim gegen die Grafen Ludwig von Löwenstein-Wertheim und Georg von Erbach als Inhaber der Herrschaft Breuberg Vertreter: Lic. Antoinius Streitt 1597 Dr. Leonhard Wolff 1597 (1593) Gegenstand: secundi mandati den abgepfendten zehendt wein zu Werth b(elangend) Eingriff in Obrigkeit über die Kl. verschriebene kurmainzische Pfandschaft Wörth durch Einfall in dortigen Weingarten gen. Boxberg. Diesen haben Amtmann der Bekl. zu Breuberg Johann Dingeler und Zehntgraf zu Lützelbach Melchior Emmen mit mehreren Bauern unter Mitnahme von Trauben und Weingeschirr ablesen lassen. Bekl. rechtfertigen Maßnahme mit Zehntherrschaft in Markung Wörth, wo großer Frucht- und Weinzehnt zu zwei Dritteln Herrschaft Breuberg und zu einem Drittel verschiedenen Kapitularen des Stifts Aschaffenburg gehört. Kl. beansprucht für gen. Weinberg Zehntfreiheit kraft unvordenklichen Herkommens; dass kronbergischer Untertan Till Krämer 1594 Zehnt gereicht hat, geschah ohne Vorwissen und Befehl der Herrschaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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