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Pfalzgraf Johann, Graf zu Veldenz und Sponheim, beurkundet, dass seine Verschreibung vom gleichen Datum an Samson Doliatoris erst nach Ablauf von sechs Jahren mit halbjähriger Frist kündbar sein soll.
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Pfalzgraf Johann, Graf zu Veldenz und Sponheim, beurkundet, dass seine Verschreibung vom gleichen Datum an Samson Doliatoris erst nach Ablauf von sechs Jahren mit halbjähriger Frist kündbar sein soll.