Konrad (Chuonrad) der Alte Killinger (Koellinger) übergibt mit lehensherrlichem Konsens des Abtes Rudolf von Ellwangen dem Conrad einen Hof zu Killingen (Koellingen) dergestalt, dass sein Sohn oder dessen Erben diesen Hof um 50 Pfund Heller wieder einlösen dürfen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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