Maria Elisabeth von Starschedel und ihr Vetter Burkhard Dietrich von Weiler auf Maienfels, Ritterrat der Ritterschaft in Franken, Orts Odenwald urkunden, daß nach dem Tod der Äbtissin Anna Sabina Lemblin von Reinerzhofen nur noch eine Chorjungfrau zugegen war, so daß keine neue Wahl möglich war, weshalb sie Johann von Hohenfeld, Freiherr von Aistersheim und Ahleneck und Weidenholz, Herr zu Mühlhausen an der Enz, Mitvogtsherr zu Dürn, Direktor der Ritterschaft, Orts am Kocher und die Vorsteher und Assistenten des Stifts Johann Ludwig von Sperberseck zu Talheim, fürstlich württembergischer Rat und Obervogt zu Lauffen, und Johann Ludwig von Pölnitz zu Schaubeck und Kleinbottwar für sich und durch ihren Vetter haben ersuchen lassen, sie als Chorjungfrau in das Stift Oberstenfeld aufzunehmen. Nachdem die Vorsteher dieses genehmigt hatten, verspricht sie, die Ordnungen und was sonst von Äbtissin und Konvent mehrheitlich beschlossen wird, einzuhalten. Sie begibt sich also in Schutz und Schirm und den Gehorsam der Äbtissin und verzichten deswegen auch auf alle Rechtsbehelfe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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