Vor dem Straßburger Hofgericht bestimmt Greda, genannt Vöherin von Offenburg, die von ihrem verstorbenen Oheim Johann, genannt Vöher, Priester zu Offenburg, ein Haus in Offenburg in der Kirchgasse geschenkt erhalten und ererbt hat, dass dieses Haus, damit die übrigen Erben Vöhers nicht benachteiligt werden, nach ihrem Tode an die genannten Miterben und danach an deren Miterben fallen soll.