Berufung gegen das Urteil der 3. Instanz vom 20. Aug. 1602, wodurch die Schuld- und Bürgschaftsforderung des Appellaten - von ursprünglich 1800 Tlr. - bis zu einer Höhe von 1445 Tlr., 4 Albus, 10 Heller köln. Währung nach dem Wert der Münze im Sept. 1587 zu Köln zuzüglich 5 % Zinsen anerkannt worden ist. Das RKG bestätigt am 18. Febr. 1608 das Urteil der Vorinstanz, so daß mit der Exekution gegen die Güter der Appellanten zu Rheindahlen (Stadt Mönchengladbach) begonnen werden kann. Die Appellanten bestritten die Richtigkeit der Rechnung ihres damals sterbenskranken Vaters von 1587.
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Berufung gegen das Urteil der 3. Instanz vom 20. Aug. 1602, wodurch die Schuld- und Bürgschaftsforderung des Appellaten - von ursprünglich 1800 Tlr. - bis zu einer Höhe von 1445 Tlr., 4 Albus, 10 Heller köln. Währung nach dem Wert der Münze im Sept. 1587 zu Köln zuzüglich 5 % Zinsen anerkannt worden ist. Das RKG bestätigt am 18. Febr. 1608 das Urteil der Vorinstanz, so daß mit der Exekution gegen die Güter der Appellanten zu Rheindahlen (Stadt Mönchengladbach) begonnen werden kann. Die Appellanten bestritten die Richtigkeit der Rechnung ihres damals sterbenskranken Vaters von 1587.
AA 0627, 3697 - M 771/2216
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1603 - 1608 (1585 - 1609)
Enthaeltvermerke: Kläger: Erben und Kinder des Thomas Merkelbach, Rentmeisters des Grafen Werner von Salm, Herrn zu Reifferscheid in der Herrschaft Dyck (Kr. Grevenbroich), und Heinrich, Peter, Dr. Reinhard, Thomas, Dietrich 1608 zu Nijmegen (Niederlande) als Rottmeister der Fahnenreiter des Rittmeisters Schwichel) und Johannes Merkelbach (1609 bereits verstorben) zu Odenkirchen (Rheydt), (Bekl.: Eva Asenmecher oder Esser zu Rheindahlen, Witwe des Thomas Merkelbach, und ihre minderjährigen Kinder) Beklagter: Peter Fluck, Bürger zu Köln, am Platz hinter St. Martin, Faktor und Handelsmann des Grafen Werner von Salm, Herrn zu Reifferscheid, (Kl.) Prokuratoren (Kl..): Dr. Johann Jakob Kölblin 1603 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Friedrich Haug 1603 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Stadtgericht (Vogt und Schöffen) zu Dahlen (Rheindahlen) 1588 - 1590 - 2. Hauptgericht (Schultheiß und Schöffen) zu Jülich 1590 - 1591 - 3. Jül.-berg. Hofgericht (Räte und Kommissare) zu Düsseldorf 1591 - 1602 - 4. RKG 1603 - 1608 (1585 - 1609) Beweismittel: Originales RKG-Urteil vom 18. Febr. 1608 (in I). Thomas Merkelbachs Rechnungen von 1587 (II 189-192) und 1585 - 1587 mit verschiedenen Zahlungsaufschüben bis 1589 (II 192-210, 316-343). 3 Rotuli von 1594, 1599 und 1600 (III). Beschreibung: 3 Bde., 14 cm; Bd. I: 1 cm, 31 Bl., gebunden, Q 1 - 5, 7 - 9, 6 Beilagen von 1608 - 1609; Bd. II: 8,5, 531 Bl., gebunden, Q 6 (Priora I); Bd. III: 4,5 cm, 228 Bl., gebunden, Q 6 (Priora II).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:38 MESZ