Renteirechnung der Gefürsteten Grafschaft Zollern, Revision: am 14. September 1650 in Abwesenheit des Fürsten [Eitelfriedrich II. von Hohenzollern-Hechingen] durch Oberamtmann Schwegler, Hofmeister Georg Stenglin, Jägermeister Hans Ludwig Teufel von Bühl (Teufel von Püehl) und Schultheiss Johann Kessler
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DH 1 T 13 Nr. 15
FAS DH 1 R 128, 41
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DH 1 T 13 Gefürstete Grafschaft Zollern: Renteirechnungen
Gefürstete Grafschaft Zollern: Renteirechnungen >> Renteirechnungen
1649-1650
Rubriken:
Einnehmen Geld: Jährliche Gültzins außerhalb der Grafschaft; An besetzten Gefällen Frongeld; An unbesetzten Gefällen Frongeld; An besetzten Gefällen jährliche Schatzung; An besetzten Gefällen jährlicher Zins vermög Urbars; An besetzten Gefällen jährliche Fleischsteuer; An besetzten Gefällen Weidezins; An besetzten Gefällen Geldzins von verliehenen Fischwassern; Wasserzins aus Wiesen; An besetzten Gefällen Äckergeld; An besetzten Gefällen verschriebene ablösige Hauptgüter von den Untertanen; An unbesetzten Gefällen verschriebener ablösiger jährlicher Zins von den Untertanen; An unbesetzten Gefällen monatlich Ungeld; Hennengeld von und zu Geld angeschlagen aus Leib-, Rauch- und Gülthennen, Gänsen und Eiern; Gefälle von Leibhennen und Hauptfällen der Leibeigenen außerhalb der Grafschaft Zollern; Hauptfälle von den Leibeigenen innerhalb der Grafschaft Zollern; Lediges Zehrungsgeld von den Leibeigenen in- und außerhalb der Grafschaft Zollern; Abzug und Handlohn; An unbesetzten Gefällen, Frevel und Strafen; Kastnereigeld um verkaufte Früchte; Kanzleitax; Zins von verliehenen Bestandgütern; Verzählte Schulden; Exstanzen; Aus verkauftem Heu, Stroh und Abfutter; Zahl- und Viehmeistereigeld; Weid- und Futtergeld; Vom Bestand, auch Stadt- und Wüstmühlen für die Schwein auf Pfingsten; Zins von verstellten Rossen, Kühen und Hägen; Aufgenommenes Geld; Aus der Kammer empfangen; Abgelöste Hauptgüter; Verzählte Generalstrafen; Vom St. Johannes Hof; Zoll; Insgemein
Ausgeben Geld: Meinem gnädigen Fürsten und Herren geliefert; Pro Gnaden Herren Graf Leopold geliefert; Pro Gnaden Herren Graf Philipp geliefert; Von Zinsen bezahlt; Wöchentliche Auszahlung vermög Registers; Die Hofhaltung betreffend; Um erkaufte Vieh und Pferde; An Schulden bezahlt; Auf Dienerbesoldung laut Besoldungsbuchs; Auf Dienerkostgeld; Auf Dienerkleidergeld; Bezahlte ausstehende Dienerbesoldungen; Zollerbau; Jährliche Stiftung, Kompetenz, Widerzins und Frongeld; Extraordinari Ausgaben
Einnehmen Geld: Jährliche Gültzins außerhalb der Grafschaft; An besetzten Gefällen Frongeld; An unbesetzten Gefällen Frongeld; An besetzten Gefällen jährliche Schatzung; An besetzten Gefällen jährlicher Zins vermög Urbars; An besetzten Gefällen jährliche Fleischsteuer; An besetzten Gefällen Weidezins; An besetzten Gefällen Geldzins von verliehenen Fischwassern; Wasserzins aus Wiesen; An besetzten Gefällen Äckergeld; An besetzten Gefällen verschriebene ablösige Hauptgüter von den Untertanen; An unbesetzten Gefällen verschriebener ablösiger jährlicher Zins von den Untertanen; An unbesetzten Gefällen monatlich Ungeld; Hennengeld von und zu Geld angeschlagen aus Leib-, Rauch- und Gülthennen, Gänsen und Eiern; Gefälle von Leibhennen und Hauptfällen der Leibeigenen außerhalb der Grafschaft Zollern; Hauptfälle von den Leibeigenen innerhalb der Grafschaft Zollern; Lediges Zehrungsgeld von den Leibeigenen in- und außerhalb der Grafschaft Zollern; Abzug und Handlohn; An unbesetzten Gefällen, Frevel und Strafen; Kastnereigeld um verkaufte Früchte; Kanzleitax; Zins von verliehenen Bestandgütern; Verzählte Schulden; Exstanzen; Aus verkauftem Heu, Stroh und Abfutter; Zahl- und Viehmeistereigeld; Weid- und Futtergeld; Vom Bestand, auch Stadt- und Wüstmühlen für die Schwein auf Pfingsten; Zins von verstellten Rossen, Kühen und Hägen; Aufgenommenes Geld; Aus der Kammer empfangen; Abgelöste Hauptgüter; Verzählte Generalstrafen; Vom St. Johannes Hof; Zoll; Insgemein
Ausgeben Geld: Meinem gnädigen Fürsten und Herren geliefert; Pro Gnaden Herren Graf Leopold geliefert; Pro Gnaden Herren Graf Philipp geliefert; Von Zinsen bezahlt; Wöchentliche Auszahlung vermög Registers; Die Hofhaltung betreffend; Um erkaufte Vieh und Pferde; An Schulden bezahlt; Auf Dienerbesoldung laut Besoldungsbuchs; Auf Dienerkostgeld; Auf Dienerkleidergeld; Bezahlte ausstehende Dienerbesoldungen; Zollerbau; Jährliche Stiftung, Kompetenz, Widerzins und Frongeld; Extraordinari Ausgaben
geheftet
Quart (Höhe x Breite)
Amtsbücher
Sprache: Deutsch
Genetische Stufe: Reinschrift
Normformat: Quart
Genetische Stufe: Reinschrift
Normformat: Quart
Kessler, Johann, Schultheiss
Schwegler, Johann Wilhelm, Oberamtmann, Hechingen
Stenglin, Georg, Hofmeister, Hechingen
Teufel, Hans Ludwig von Bühl
Starzeln, Burladingen BL; St. Johanneshof
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:46 MESZ
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