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Hartel Fleischakcher zu Fridolfing (1) und seine Ehefrau Margret treten mit Einverständnis des Hofmeisters zu Salzburg ihr Gütchen Chenling in Fridolfing im Tittmaninger Gericht (2), das sie bestandsweise inne hatten, und das Urbargut Erzbischofs Sigmund [I.] von Salzburg ist, an Lienhartt Seydel von Fridolfing und seine Ehefrau und Erben ab. Der Hofmeister soll Lienhart Seidl und seine Erben auf dem Gut belassen, solange Fleischhacker und seine Frau am Leben sind. Dafür sollen diese jährlich 14 Tage vor oder nach dem 23. September [St. Michael] ein Pfund Pfennig zahlen und selbst auf dem Gut wohnen. Sollten sie die Vereinbarungen nicht einhalten, können sie für entstandene Schäden gepfändet werden. Zeugen: Fridreich Vorster, Amtmann zu Fridolfing, Christan Gsell von Fridolfing. Siegler: S: Lochner, Wilhelm, Landrichter Tittmoning

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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