Hartel Fleischakcher zu Fridolfing (1) und seine Ehefrau Margret treten mit Einverständnis des Hofmeisters zu Salzburg ihr Gütchen Chenling in Fridolfing im Tittmaninger Gericht (2), das sie bestandsweise inne hatten, und das Urbargut Erzbischofs Sigmund [I.] von Salzburg ist, an Lienhartt Seydel von Fridolfing und seine Ehefrau und Erben ab. Der Hofmeister soll Lienhart Seidl und seine Erben auf dem Gut belassen, solange Fleischhacker und seine Frau am Leben sind. Dafür sollen diese jährlich 14 Tage vor oder nach dem 23. September [St. Michael] ein Pfund Pfennig zahlen und selbst auf dem Gut wohnen. Sollten sie die Vereinbarungen nicht einhalten, können sie für entstandene Schäden gepfändet werden. Zeugen: Fridreich Vorster, Amtmann zu Fridolfing, Christan Gsell von Fridolfing. Siegler: S: Lochner, Wilhelm, Landrichter Tittmoning
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Hartel Fleischakcher zu Fridolfing (1) und seine Ehefrau Margret treten mit Einverständnis des Hofmeisters zu Salzburg ihr Gütchen Chenling in Fridolfing im Tittmaninger Gericht (2), das sie bestandsweise inne hatten, und das Urbargut Erzbischofs Sigmund [I.] von Salzburg ist, an Lienhartt Seydel von Fridolfing und seine Ehefrau und Erben ab. Der Hofmeister soll Lienhart Seidl und seine Erben auf dem Gut belassen, solange Fleischhacker und seine Frau am Leben sind. Dafür sollen diese jährlich 14 Tage vor oder nach dem 23. September [St. Michael] ein Pfund Pfennig zahlen und selbst auf dem Gut wohnen. Sollten sie die Vereinbarungen nicht einhalten, können sie für entstandene Schäden gepfändet werden. Zeugen: Fridreich Vorster, Amtmann zu Fridolfing, Christan Gsell von Fridolfing. Siegler: S: Lochner, Wilhelm, Landrichter Tittmoning
Erzstift Salzburg Urkunden, BayHStA, Erzstift Salzburg Urkunden 277
HU Salzburg 439; GU Tittmoning 73
Erzstift Salzburg Urkunden
Erzstift Salzburg Urkunden >> 1401-1500
1452 August 6
Fußnoten:
1) Fridolfing (Lkr. Traunstein)
2) Tittmoning (Lkr. Traunstein)
1) Fridolfing (Lkr. Traunstein)
2) Tittmoning (Lkr. Traunstein)
Erzstift Salzburg Urkunden
Perg.
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Sg. fehlt
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Ubergab des guets Kendl in Tittmoninger (gericht) gelegen 1452 No 36 S 31
Originaldatierung: Sunttags vor sand Larenczen tag 1452
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1452
Monat: 8
Tag: 6
Überlieferung: Or.
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Ubergab des guets Kendl in Tittmoninger (gericht) gelegen 1452 No 36 S 31
Originaldatierung: Sunttags vor sand Larenczen tag 1452
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1452
Monat: 8
Tag: 6
Fleischhacker: Hartel, Fridolfing, Ehemann v. Margret
Fleischhacker: Margret, Fridolfing, Ehefrau v. Hartel
Seidl: Lienhard, Fridolfing
Forster: Friedrich, Amtmann, Fridolfing
Gsell: Christian, Fridolfing
Lochner: Wilhelm, Landrichter, Tittmoning
Fridolfing (Lkr. Traunstein): Kheundlgut
Tittmoning (Lkr. Traunstein), Gericht
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Erzbischöfe\ Sigmund I.
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Erzstift: Hofmeister
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:40 MESZ
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