Prozess in Sachen Bischof Julius (Echter von Mespelbrunn) zu Würzburg und Domherr Johann Gerwich Graf zu Schwarzenberg als Oberpfarrherren zu Herbolzheim als Impetranten contra Johann Erkinger Freiherr von Seinsheim und Konsorten, seine Bedienten und Untertanen als Beklagte, praetensi sexti mandati der Pfändung, das dem Jobst Dornberger, der würzburgischen Oberpfarrei Herbolzheim angehörigen Zins- und Lehenmann zu Krassolzheim, von Seinsheim zur Behauptung der auf ihn und sein Lehen hergebrachten vogteilichen Obrigkeit abgepfändete Heu, Grommet, Korn und Hafer betreffend, angefangen 1606 durch Würzburg, 1625 mit dem Dornberger ohne Präjudiz verglichen und die von Seinsheim von ihm verlangte Erbhuldigung und vogteiliche Obrigkeit bis zur Austragung suspendiert, dann laut Vertrags von 1661 kassiert

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Staatsarchiv Nürnberg