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Gesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz).- Meldung von Erzeugnissen, die unter den bislang zulässigen Bezeichnungen in Verkehr gebracht werden (§ 75, Abs. 6): Bd. 1-3
Gesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz).- Meldung von Erzeugnissen, die unter den bislang zulässigen Bezeichnungen in Verkehr gebracht werden (§ 75, Abs. 6): Bd. 1-3
BArch B 189 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend >> B 189 Teil 3: Lebensmittelwesen, Veterinärmedizin und Verbraucherpolitik >> Bis 1974 >> Lebensmittelwesen, Lebensmittelrecht >> Getränke, Bedarfsgegenstände, Kosmetische Mittel >> Rechtsfragen der Getränke (Wein- und Bierrecht), Bedarfsgegenstände und kosmetischen Mittel >> Gesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein (Weingesetz).- Meldung von Erzeugnissen, die unter den bislang zulässigen Bezeichnungen in Verkehr gebracht werden (§ 75, Abs. 6)
1971-1972
Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (BMJFG), 1969-1986
Aktenführende Organisationseinheit: L II 3 (1972)