Bischof Heinrich von Konstanz teilt dem Pleban der Stadt Ulm mit, dass er das gegen den Propst des Wengenstifts zu Ulm, Konrad von Ballendorf, verhängte Interdikt aufgehoben und die gegen denselben vor seinem Gericht durch Petrus, gen. Nayer, Martinus, gen. Ludwig, und Johannes, gen. Koch, alle Regularkanoniker des Augustinerordens, anhängig gemachte Klage betr. die Verschleuderung von Gütern des Wengenstifts, an den jurisdiktionell zuständigen Abt Eberhard des Klosters Reichenau überwiesen hat.