2 Kopien, Papier (um 1600), zu StAWt-G Rep. 10a Lade III-IV A Nr. 75 vom gleichen Datum, bei einer fehlt an bezeichneter Stelle ein Absatz: Michael III., Graf zu Wertheim, Herr zu Breuberg, der seiner Gemahlin Catharin laut Heiratsberedung 16000 fl. mit 800 fl. auf einen Wittumssitz schlagen soll, in den sie nach dem vorliegenden Fall die ganze oder teilweise fahrende Habe erhalten soll, verpfändet ihr Schloß und Kellerei Breuberg mit allem Zubehör, hoher und niederer Gerichtsbarkeit etc. auf Lebenszeit. Dazu schlägt er ihr 800 fl. mit 400 fl. jährlicher Nutzung als Widerlegung auf Schloß Breuberg, damit sie jährlich aus diesen und anderen Nutzungen 1200 fl. erhalte. Bringt die Herrschaft die Zinssumme nicht auf, so soll sie aus andern Gütern ergänzt werden. Geht das Pfand durch Krieg oder sonstwie verloren, so soll ein anderes dafür in Jahresfrist gestellt werden. Bis der Ersatz geschieht, soll sie in der gewöhnlichen Hofhaltung verbleiben können und die Nutzung aus der Kellerei beziehen.