Das Gericht zu Gengenbach verurteilt Hermanns Hansen, als Schwiegersohn und Erben Giger Bauwelins, auf Klage Volmars von Schauenburg den für zwei Jahre fälligen Zins von 32 Schilling straßburg. Pfennige jährlich von dem sogen. Giger-Bauwelins-Hof zu Fußbach, den der genannte Bauwelin zu Erblehen hatte, zu bezahlen und das Haus wieder in Bau zu stellen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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