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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass sich zu Münstertal (Monsterdale) [bei Münster am Stein bzw. am Rheingrafenstein] Bergwerke erzeigt haben, die in der Herrlichkeit von Johann, Gerhard, Friedrich und Johann d. J., alle Wildgrafen zu Dhaun und Kyrburg und Rheingrafen zum Stein, und in seinem Fürstentum liegen. Als Landesfürst und gemäß kurfürstlichem Recht und der Freiheit der Goldenen Bulle hat er sich der Bergwerke "underzogen". Für treue geleistete und zukünftige Dienste verleiht er den genannten Wild- und Rheingrafen und ihren Erben ein Drittel der Erträge an den erzeigten wie noch aufzufindenden Bergwerken daselbst und weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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