Vertrag zwischen Abt Dietrich zu Corvey einerseits und Herman von der Malsburg, Philipp Ludwig von Canstein und Clara, geborene von Canstein, Witwe Kannen, in Vormundschaft der Söhne des verstorbenen Dietherich Kannen Dietherich, Mordian und Raben Kannen andererseits wegen der Gerichtsbarkeit zu Bruchhausen.