Klage des Sebastian Oesterhoff auf der Salzstraße ./. Ewald Lordenbeck. Anna Krabbe, Witwe Martin zur Wisch, gab 1617 den Eheleuten Zeller Gerd und Christine Roisman in Sprakel ein Darlehn von 50 Rth. Dafür verbürgten sich die Eheleute Henrich Lorenbeck und Maria Ahman, die Eltern des Beklagten. Der Kläger ist Rechtsnachfolger der Witwe zur Wisch und klagt auf Zahlung der 50 Rth. gegen den Beklagten, da dieser das von seinen Eltern verpfändete Haus auf dem Lappenbrink an der Frauenstraße besitzt.