Von Pfalzgraf Wolfgang von Pfalz-Zweibrücken an Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz auf Wiederlosung verpfändete Hälfte der hinteren Grafschaft Sponheim, nebst Zulassung des Kurfürsten in die Sponheimsche Gemeinschaft sowie Burgfrieden-Beschwörung und Huldigung