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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt als Landesfürst und auf Bitten Vormunde für Wolfgang und Hans Kepscher, minderjährige Kinder des Heidelberger Bürgers Nikolaus Kepscher und dessen ersten Ehefrau "Fischin" [Apollonia Fisch], obwohl ihr Vater Nikolaus ihr rechtlicher Vertreter (legittimus administrator) ist Bestellt wird auf Nikolaus` Bitte hin Wendel Lauer (Lawer), Bürger zu Ladenburg. Dieser soll in Sachen der Kinder mit ihrem Vater handeln, ihr Leib und Gut bewahren und zu Beginn der Vormundschaft ein Verzeichnis dessen anlegen, was den Kindern gehört und ihnen zusteht. Was er für die Kinder einnimmt und ausgibt, darüber soll er dem Pfalzgrafen oder dem von ihm Bestimmten Rechnung ablegen. Wendel schwört, dem treu nachzukommen. Dem Vater wird ein lebenslanges Nutzungsrecht an den hinterlassenen Gütern eingeräumt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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