Markgraf Wilhelm von Baden-Baden vergleicht die zwischen dem Kloster Allerheiligen und der Gemeinde Bottenau bestehenden Zehntstreitigkeiten dahin, dass die Gemeinde Bottenau sich zur Zahlung des Zehntens von Wein und Früchten, auch aus dem Gewann Herbstkopf, Jenger und Höfen bereit erklärt, wogegen das Kloster auf Ersatz der Prozesskosten verzichtet.