Hartman, 'Ryesin' Sohn, und seine Frau Mecze verkaufen Rucker von 'Syegilbach', Schöffe zu Weilburg, und dessen Frau Adelheid für eine Geldsumme, die diese ihnen bezahlt haben, 4 Schilling Pfennig ewiger Gülte guter Weilburger Währung. 3 Heller für den Pfennig gerechnet, fällig am 11. November, aus ihrem Weingarten 'czu junchernheldin', der ihnen von dem Vater des Ausstellers angestorben ist. Bei Leistungsversäumnis können die Käufer den Weingarten gerichtlich einziehen ('daruf virurkundin unde inholyn'), wie zu Weilburg und im Lande rechtsüblich, bis Zins, Buße und Gerichtsgeld ('urkund') bezahlt sind. - Heinrich von Michelbach, Vogt zu Weilburg, Heinemann Bruschir, Bürgermeister, Heinrich Knybe und Concze Unredir, Schöffen daselbst, künden ihr Siegel an.
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Hartman, 'Ryesin' Sohn, und seine Frau Mecze verkaufen Rucker von 'Syegilbach', Schöffe zu Weilburg, und dessen Frau Adelheid für eine Geldsumme, die diese ihnen bezahlt haben, 4 Schilling Pfennig ewiger Gülte guter Weilburger Währung. 3 Heller für den Pfennig gerechnet, fällig am 11. November, aus ihrem Weingarten 'czu junchernheldin', der ihnen von dem Vater des Ausstellers angestorben ist. Bei Leistungsversäumnis können die Käufer den Weingarten gerichtlich einziehen ('daruf virurkundin unde inholyn'), wie zu Weilburg und im Lande rechtsüblich, bis Zins, Buße und Gerichtsgeld ('urkund') bezahlt sind. - Heinrich von Michelbach, Vogt zu Weilburg, Heinemann Bruschir, Bürgermeister, Heinrich Knybe und Concze Unredir, Schöffen daselbst, künden ihr Siegel an.
88, U 58
88 Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren
Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren >> 1 Urkunden >> 1351-1375
1362 Dezember 23
Ausfertigung, Pergament. Das abhängende Siegel ab. - Rückvermerk: 1. (etwa gleichzeitig): 'Ex parte Rukeri de Sigilbach et Alheidis, eius uxoris, 3 s. et ex parte Johannis Opilionis de Odirsbach unum s.' 2. (14. Jh.): 'Fricze Snyder in Odinsbach'. 3. (15. Jh.): 'Littera presencie'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et d. 1362, feria sexta proxima post festum beati Thome apostoli
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1184
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:06 MESZ