Hartman, 'Ryesin' Sohn, und seine Frau Mecze verkaufen Rucker von 'Syegilbach', Schöffe zu Weilburg, und dessen Frau Adelheid für eine Geldsumme, die diese ihnen bezahlt haben, 4 Schilling Pfennig ewiger Gülte guter Weilburger Währung. 3 Heller für den Pfennig gerechnet, fällig am 11. November, aus ihrem Weingarten 'czu junchernheldin', der ihnen von dem Vater des Ausstellers angestorben ist. Bei Leistungsversäumnis können die Käufer den Weingarten gerichtlich einziehen ('daruf virurkundin unde inholyn'), wie zu Weilburg und im Lande rechtsüblich, bis Zins, Buße und Gerichtsgeld ('urkund') bezahlt sind. - Heinrich von Michelbach, Vogt zu Weilburg, Heinemann Bruschir, Bürgermeister, Heinrich Knybe und Concze Unredir, Schöffen daselbst, künden ihr Siegel an.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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