Staatliches Gesundheitsamt Sigmaringen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 66/14 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Staatliche Gesundheitsämter >> Staatliches Gesundheitsamt Sigmaringen
Überlieferungsgeschichte
Allgemeines
Kurz nach der Bildung der Großen Koalition 1992 in Baden-Württemberg wurde die Ende 1994 verabschiedete Verwaltungsreform in Angriff genommen. Das Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz sowie das Gesundheitsdienstgesetz vom 12. Dezember 1994 sehen unter anderem folgendes vor: Die Aufgaben der Gesundheitsämter als untere Sonderbehörden wurden auf die unteren Verwaltungsbehörden, also die Landratsämter sowie die Bürgermeisterämter der Stadtkreise, übertragen. Im Zuge dieser Verwaltungsreform, die auch eine Änderung der archivischen Zuständigkeiten bedeutete, initiierte das Staatsarchiv Sigmaringen 1994 eine umfassende Aussonderungsaktion bei den Staatlichen Gesundheitsämtern. Das für die Staatlichen Gesundheitsämter zuständige Sozialministerium unterstützte die vorgesehene Aussonderungsaktion bereits seit 1993 durch einen Erlass, der folgende Aspekte berücksichtigte:
1. Alle einzugliedernden Ämter sollten eine umfassende Aussonderung beginnen. Alle Akten sind anzubieten, die für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Jedoch sollten mindestens die Unterlagen den zuständigen Staatsarchiven angeboten werden, die älter als 10 Jahre sind.
2. Alle Akten sind zum Zeitpunkt der Eingliederung zu schließen. Es ist eine ganz neue Registraturschicht zu beginnen. Konsequenterweise sollten die geschlossenen Akten eigens gekennzeichnet werden, um sie auch optisch von den neuen, künftig für das Landratsamt vorzusehenden Unterlagen zu separieren.
1994 wurden die Akten der Gesundheitsämter systematisch bewertet und in einem sogenannten Bewertungsmodell erfasst. Die einzelnen Bewertungsentscheidungen sind dem Beitrag "Das Bewertungsmodell Akten der staatlichen Gesundheitsämter des Staatsarchiv Sigmaringen" zu entnehmen. Die Erarbeitung des Bewertungsmodells verlief folgendermaßen: Aus den insgesamt 15 Gesundheitsämtern im Sprengel des Staatsarchivs suchten wir uns drei Ämter aus. Wir wählten mit Biberach, Reutlingen und Tübingen Ämter aus, die bislang keine oder kaum Akten abgeliefert hatten. Es war also zu erwarten, dass wir weitestgehend geschlossene Altregistraturen vorfinden würden. Akten- und Registraturpläne waren uns bereits bekannt. Die Registraturen der Gesundheitsämter wurden seit 1935 weitestgehend nach einem bis heute gültigen einheitlichen Aktenplan geführt. Zum großen Teil bestehen die Registraturen aus gleichförmigen Parallelakten. Beispielsweise werden Behindertenakten alphabetisch nach Personennamen geordnet. Apothekenakten werden nach Orten und innerhalb der Orte alphabetisch nach Apothekennamen gereiht. Bei jedem Behördenbesuch ließen wir uns zwei bis vier Akten pro Aktenplangruppe heraussuchen. Dabei sollte die Behörde willkürlich, aber auch gezielt auswählen, also beispielsweise eine besonders umfangreiche Akte. Zugleich wurden Gesetze und Erlasse zum Gesundheitswesen sowie die Überlieferung auf der Ebene des Ministeriums, des Regierungspräsidiums sowie der Landratsämter einbezogen. Nach Sichtung der drei Registraturen, archivinternen Diskussionen sowie Gedankenaustausch mit Kollegen in den anderen Staatsarchiven konnte ein detailliertes, alle Aktenplangruppen umfassendes Bewertungsmodell zu den Unterlagen der Staatlichen Gesundheitsämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen vorgelegt werden.
Das Gesundheitsamt Sigmaringen wurde im Rahmen des Bewertungsmodells für eine repräsentative Auswahl der Aktengruppe 5060 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vorgesehen. Daher wurden Einzelfallakten zur Diphterie, Hepatitis, Kinderlähmung, Ruhr, Salmonellen, Scharlach und Tollwut komplett übernommen. Bei den übrigen Gesundheitsämtern könnte auf eine Übernahme dieser Akten dann verzichtet werden.
Die nach dem Bewertungsmodell bewerteten Akten des Gesundheitsamts Sigmaringen wurden 1996 be im Staatsarchiv Sigmaringen eingeliefert und unter der Accessionsnummer 1996/54 erfasst. Im Zuge eines vierwöchigen Praktikums verzeichnete und verpackte der Praktikant Alexander Sancho-Rauschel die Ablieferung im Sommer 1998. Der Bestand Wü 66/14 T 1 umfasst nun 426 Faszikel bei 3 lfd.m.
[1974 erfolgte die Angliederung des Gesundheitsamts Saulgau als Außenstelle an das Gesundheitsamt Sigmaringen.]
gez. Dr. Jürgen Treffeisen
im Oktober 1998
Mit dem Zugang 2014/40 kamen drei Einzelfälle der Tuberkulose-Fürsorge hinzu (Bestellnummern 427-429), die nach dem Bewertungsmodell zur Überlieferungsbildung personenbezogener Unterlagen von 2011 übernommen wurden.
gez. Dr. Franz-Josef Ziwes
im Juni 2014
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Organisation; Jahresgesundheitsberichte; Gesundheitsfürsorge; Gesundheitspolizei; Krankenanstalten; Gewerbehygiene; Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
Allgemeines
Kurz nach der Bildung der Großen Koalition 1992 in Baden-Württemberg wurde die Ende 1994 verabschiedete Verwaltungsreform in Angriff genommen. Das Sonderbehörden-Eingliederungsgesetz sowie das Gesundheitsdienstgesetz vom 12. Dezember 1994 sehen unter anderem folgendes vor: Die Aufgaben der Gesundheitsämter als untere Sonderbehörden wurden auf die unteren Verwaltungsbehörden, also die Landratsämter sowie die Bürgermeisterämter der Stadtkreise, übertragen. Im Zuge dieser Verwaltungsreform, die auch eine Änderung der archivischen Zuständigkeiten bedeutete, initiierte das Staatsarchiv Sigmaringen 1994 eine umfassende Aussonderungsaktion bei den Staatlichen Gesundheitsämtern. Das für die Staatlichen Gesundheitsämter zuständige Sozialministerium unterstützte die vorgesehene Aussonderungsaktion bereits seit 1993 durch einen Erlass, der folgende Aspekte berücksichtigte:
1. Alle einzugliedernden Ämter sollten eine umfassende Aussonderung beginnen. Alle Akten sind anzubieten, die für die Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Jedoch sollten mindestens die Unterlagen den zuständigen Staatsarchiven angeboten werden, die älter als 10 Jahre sind.
2. Alle Akten sind zum Zeitpunkt der Eingliederung zu schließen. Es ist eine ganz neue Registraturschicht zu beginnen. Konsequenterweise sollten die geschlossenen Akten eigens gekennzeichnet werden, um sie auch optisch von den neuen, künftig für das Landratsamt vorzusehenden Unterlagen zu separieren.
1994 wurden die Akten der Gesundheitsämter systematisch bewertet und in einem sogenannten Bewertungsmodell erfasst. Die einzelnen Bewertungsentscheidungen sind dem Beitrag "Das Bewertungsmodell Akten der staatlichen Gesundheitsämter des Staatsarchiv Sigmaringen" zu entnehmen. Die Erarbeitung des Bewertungsmodells verlief folgendermaßen: Aus den insgesamt 15 Gesundheitsämtern im Sprengel des Staatsarchivs suchten wir uns drei Ämter aus. Wir wählten mit Biberach, Reutlingen und Tübingen Ämter aus, die bislang keine oder kaum Akten abgeliefert hatten. Es war also zu erwarten, dass wir weitestgehend geschlossene Altregistraturen vorfinden würden. Akten- und Registraturpläne waren uns bereits bekannt. Die Registraturen der Gesundheitsämter wurden seit 1935 weitestgehend nach einem bis heute gültigen einheitlichen Aktenplan geführt. Zum großen Teil bestehen die Registraturen aus gleichförmigen Parallelakten. Beispielsweise werden Behindertenakten alphabetisch nach Personennamen geordnet. Apothekenakten werden nach Orten und innerhalb der Orte alphabetisch nach Apothekennamen gereiht. Bei jedem Behördenbesuch ließen wir uns zwei bis vier Akten pro Aktenplangruppe heraussuchen. Dabei sollte die Behörde willkürlich, aber auch gezielt auswählen, also beispielsweise eine besonders umfangreiche Akte. Zugleich wurden Gesetze und Erlasse zum Gesundheitswesen sowie die Überlieferung auf der Ebene des Ministeriums, des Regierungspräsidiums sowie der Landratsämter einbezogen. Nach Sichtung der drei Registraturen, archivinternen Diskussionen sowie Gedankenaustausch mit Kollegen in den anderen Staatsarchiven konnte ein detailliertes, alle Aktenplangruppen umfassendes Bewertungsmodell zu den Unterlagen der Staatlichen Gesundheitsämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen vorgelegt werden.
Das Gesundheitsamt Sigmaringen wurde im Rahmen des Bewertungsmodells für eine repräsentative Auswahl der Aktengruppe 5060 Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vorgesehen. Daher wurden Einzelfallakten zur Diphterie, Hepatitis, Kinderlähmung, Ruhr, Salmonellen, Scharlach und Tollwut komplett übernommen. Bei den übrigen Gesundheitsämtern könnte auf eine Übernahme dieser Akten dann verzichtet werden.
Die nach dem Bewertungsmodell bewerteten Akten des Gesundheitsamts Sigmaringen wurden 1996 be im Staatsarchiv Sigmaringen eingeliefert und unter der Accessionsnummer 1996/54 erfasst. Im Zuge eines vierwöchigen Praktikums verzeichnete und verpackte der Praktikant Alexander Sancho-Rauschel die Ablieferung im Sommer 1998. Der Bestand Wü 66/14 T 1 umfasst nun 426 Faszikel bei 3 lfd.m.
[1974 erfolgte die Angliederung des Gesundheitsamts Saulgau als Außenstelle an das Gesundheitsamt Sigmaringen.]
gez. Dr. Jürgen Treffeisen
im Oktober 1998
Mit dem Zugang 2014/40 kamen drei Einzelfälle der Tuberkulose-Fürsorge hinzu (Bestellnummern 427-429), die nach dem Bewertungsmodell zur Überlieferungsbildung personenbezogener Unterlagen von 2011 übernommen wurden.
gez. Dr. Franz-Josef Ziwes
im Juni 2014
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Organisation; Jahresgesundheitsberichte; Gesundheitsfürsorge; Gesundheitspolizei; Krankenanstalten; Gewerbehygiene; Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ