Markgraf Philipp von Baden hält in einem Register fest, welche Briefe ihm Kurfürst Ludwig V. von der Pfalz an diesem Tag übergeben hat, so wie es einige Verträge bestimmten, die zwischen dem verstorbenen Kurfürsten Philipp von der Pfalz und dem Markgrafen bezüglich der vordere Grafschaft Sponheim gen Kreuznach geschlossen worden waren. Es folgt eine Auflistung von 99 Briefen in kurzen Regesten. Genannt werden jeweils namentlich die Person, die ein Lehen von Kurfürst Philipp von der Pfalz beziehungsweise von der Pfalz empfangen oder verliehen bekommen hat, und das Datum des Briefs. In einigen Fällen wird das Lehen als Burg-, Mann- oder Erblehen näher spezifiziert. Manche Belehnungen geschahen in Stellvertretung für Geschwister oder unmündige Kinder. In wenigen Fällen werden konkrete Ortschaften oder Geldbeträge als Pfandlehen genannt. Die Briefe stammen aus dem Zeitraum 1481-1506, die allermeisten aus den 1480er-Jahren mit einem Schwerpunkt im Jahr 1481. Enthalten sind auch vier Briefe Markgraf Karls I. von Baden aus den Jahren 1463 und 1464, die den Übergang an Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz betreffen. Markgraf Philipp verspricht dem Pfalzgrafen und dessen Erben, bei Bedarf auf deren Bitte hin von den genannten Briefen Vidimus oder Abschriften zu erstellen. Ansonsten soll es mit den Briefen gehalten werden, wie es der Vertrag vom 22.01.1508 ausweist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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