Beschwerde des Gräflichen Hauses Schönburg gegen das Kurhaus Sachsen beim Kaiserlichen Reichshofratskollegium in Wien wegen der von ersteren dem letzteren in Ansehung der Herrschaften Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein verweigerte Anerkennung der Reichsafterlehnsliegenschaft und die darauf erfolgten beifälligen Reichshofratskonklusa [Schlussfolgerungen]

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Sächsisches Staatsarchiv
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