Mathis Heid, Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichts zu Eckartsweier beurkunden, daß Mathis Ruel, Bürger zu Eckartsweier, und seine Ehefrau Margret dem Georg Strobel, Amtsschreiber und Pfarrschaffner zu Willstätt, für die Pfarrfiliale zu Eckartsweiter 5 fl. jährlichen Zinses von 100 fl. Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.