Vor Reinhard Steprath, Schultheißen des Amts Steinbach, Hans zum Kotten, Wilhelm zu Orbach, Wilhelm Kämig, Wilhelm zum Hohl und Hans zum Bircklen, Schöffen des Landgerichts Hohkeppel (Hogen Keppel), verkaufen die Eheleute Johann Adolph Freiherr von Wylich zu Großen-Bernsau (-saw) und Johanna Gertrud Freifrau von Wylich, geborene von Bernsau (-saw) [zu Dornenburg], dem Kölner Ratsverwandten Arnold Dülman und dem Kölner Bürger Ludwig de Roes als Vormündern der von Johann de Roes und Catharine Dülmans hinterlassenen Kinder eine jährlich zum St. Laurenztag [10. August], erstmals im laufenden Jahr, durch ihren Halbwinner zu Breidenassel (Breydenaßel) binnen Köln vollständig zu entrichtende Erbrente von 30 Reichstalern. Von dieser Zahlung können sie weder Hagelschlag, Unwetter, Misswachs, Gebot und Verbot der Landesherren, Steuern, Krieg, Raub und Brand noch sonst etwas entbinden. Über den empfangenen Kaufpfennig in Höhe von 600 Reichstalern quittieren sie und setzen als Sicherheit ihr im Amt Steinbach, Kirchspiel Overath gelegenes, freiadliges Allodialgut zu Breidenassel, bestehend aus 54 Morgen Bauland, 225 Morgen Busch, 3 Morgen Wiesen, 4 Morgen Haus, Hof und Garten, samt allem Zubehör zu Unterpfand, woran sich die Rentenkäufer für rückständige Zahlungen und andere Schäden schadlos halten können. Sie behalten sich jedoch das Recht vor, die Jahrrente durch Erlegung der 600 Reichstaler, zuzüglich Aufkommen für etwaige rückständige Zahlungen, Kosten und Schäden, wiederabzulösen. - Die Eheleute kündigen ihre Unterschriften und Petschaften an, bitten Schultheiß und Schöffen um Mitbesiegelung und den Gerichtsschreiber [des Amts Steinbach Michael Litz] um Mitunterzeichnung. So geschehen am furstlich Hohen Keppeler Landtgericht, im Jahr tausendt sechshundert siebentzig vier, den zehenten Tag Monaths Aprilis.