Rechtsstreit zwischen dem Stift Keppel einerseits und dem Vormund der hinterlassenen Kindern des Johannes (Lahm) Klein namens Johannes Gründer zu Müsen andererseits vor der vormundschaftlichen Regierungskanzlei zu Siegen wegen der zuerkannter Bau- und Meliorationskosten des stift-keppelschen Hofes zu Müsen, Gründers Hof genannt