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Der Erzbischof Johann II. von Trier gestattet zur Beilegung des Streits der Gemeinden Niederlahnstein und Oberlahnstein die Wiedereinsetzung des abgesetzten Fährweibes auf der Lahn auf so lange, als Diether von Isenburg Herr von Oberlahnstein bleiben werde, aber unbeschadet der Rechte des Erzbischofs von Mainz und seines Stifts.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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