Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm beurkunden, dass sie um 260 fl rh von Propst und Konvent des dortigen Wengenstifts eine Wiese "uf den wengen an der Unwatblaich und gen dem stainach über gelegen" samt Zubehör und Rechten erkauft haben; für den Fall dass die Stadt die Wiese künftig als Bleiche nicht mehr benötigen sollte und dieselbe verkaufen wollte, räumt sie dem Stift ein Vorkaufsrecht ein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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