Friedberg, Burg: Kaiser Friedrich befiehlt Philipp dem Jungen Graf zu Hanau, Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg in der Ausübung ihrer von seinen königlichen. Vorgängern übertragenen Rechte an Gfrafschaft und Freigericht Kaichen (Keuchen) nicht zu hindern, noch ihren dort ansässigen Hintersassen (armen Leuten) Steuern, Dienste, Atzung und andere Beschwerungen aufzuerlegen und die Genannten auch nicht an der Einnehmung der Steuer zu hindern, die diese erst kürzlich mit der Erlaubnis des Ausstellers den Bewohnern der Freigrafschaft auferlegen durften, bei Strafe seiner und des Reiches schwerer Ungnade und einer zusätzlichen Strafe von 40 Mark lötigen Goldes, die je zur Hälfte an die kaiserliche Kammer und die von Friedberg zu zahlen sind.