Melchior Keifer, B. zu Kirchheim, eine Zeitlang dort gef., weil er aus Anlaß einer Steuererhebung ein verdächtiges Lied gedichtet und in der Öffentlichkeit gesungen hatte, jedoch auf Fürbitten und in Anbetracht seiner schweren Krankheit unter den untenstehenden Bedingungen freigelassen, verspricht freien Willens, diese zu halten und auszuführen und schwört U.. Die von ihm dankbar angenommenen Bedingungen: Er muß 200 Gulden verbürgen und eine ausreichende Sicherheit dafür aufbringen, er darf sich und seinen Besitz nicht verändern, muß sich dem Gericht in dieser Angelegenheit zur Verfügung halten: falls einer von den durch sein GedichtBbetroffenen das Recht anrufen sollte, so darf er sich demselbern nicht verweigern, außerdem muß er alle durch seine Haft entstandenen Unkosten bezahlen. Bürgen: Auberlin Bastin, Jörg und Max Schmid, Jörg Schilling, alle von Ötlingen, Hieronymus Schorndorffer und Jakob Hornecker, beide Bürger zu Kirchheim. Bürgschaftssumme: 200 Gulden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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