Bischof Johannes [I. von Egloffstein] von Würzburg befiehlt allen Klerikern seiner Diözese, die Haller Minoriten zum Beichthören und Predigen zuzulassen, da der Provinzial der Minoriten zu Oberdeutschland Johannes ihm die päpstliche Konstitution mit dem Anfang "Super cathedram nobis fratres opidi in Hallis" vorgezeigt hat, die die Genehmigung enthält, daß diese überall predigen dürfen.