Schartenhanns der Alte, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen Ungehorsams und Beleidigung zu Kirchheim ins Gefängnis geworfen, jedoch auf seine Bitten und die Fürsprache von Freunden und Gönnern und von Weib und Kindern anstelle eines rechtmäßigen Prozesses begnadigt und aus dem Gefängnis entlassen, erklärt mit einem freiwilligen Eid, daß er die Schmähworte im Zorn gesprochen und den Vogt, das Gericht und die Fünfer in Kirchheim nicht in ihrer Ehre verletzen wollte, und schwört U.. Er hatte sich in einer Rechtssache gegen den Anwalt Peter Schmid, B. in Kirchheim, u.a. wegen eines Ackers ungehorsam verhalten und dem Doktor Philipp Erer, dem Gericht und den verordneten Fünfern in verächtlicher Weise unrechtmäßiges Handeln vorgeworfen.