Beleidigungsklage und Gefangennahme. Der Appellant legte Berufung gegen das Urteil ein, das die Ladung des Appellaten aufhob und einen Vergleich der Gerichtskosten anordnete. Als Wennemar von Hoete, Propst zu Cappenberg, 1607 das Erbholzgericht einberief, erschien auch der Appellat, obwohl er angeblich mit den Markgenossen nichts zu schaffen hatte. Er beleidigte den Appellanten und nahm ihn nach der Gerichtssitzung gefangen. Seine Freilassung erreichte der Appellant durch Zahlung eines Strafgeldes von 1000 Rtlr., das er unter Verweis auf einen erzwungenen Vertrag zurückforderte. Der Appellat bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts und verweist auf die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung.
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Beleidigungsklage und Gefangennahme. Der Appellant legte Berufung gegen das Urteil ein, das die Ladung des Appellaten aufhob und einen Vergleich der Gerichtskosten anordnete. Als Wennemar von Hoete, Propst zu Cappenberg, 1607 das Erbholzgericht einberief, erschien auch der Appellat, obwohl er angeblich mit den Markgenossen nichts zu schaffen hatte. Er beleidigte den Appellanten und nahm ihn nach der Gerichtssitzung gefangen. Seine Freilassung erreichte der Appellant durch Zahlung eines Strafgeldes von 1000 Rtlr., das er unter Verweis auf einen erzwungenen Vertrag zurückforderte. Der Appellat bestreitet die Zuständigkeit des Gerichts und verweist auf die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung.
AA 0627, 5484 - S 2640/8970
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1612 (1606 - 1615)
Enthaeltvermerke: Kläger: Heinrich Schulte, Kamen, (Kl.) Beklagter: Dietrich Kumpsthoff, Richter zu Lünen, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Antonius Streitt 1611 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Peter Paul Steurnagel 1611 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Klev. Hofgericht (Kanzler, Hofrichter und Räte) 1607 - 1611 - 2. RKG 1612 (1606 - 1615) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2).
Sachakte
Feldinhalt: (1) Beschreibung: 2 Bde., 4 cm; Bd. 1: 74 Bl., lose, Q 1-5, 7 Beilagen; Bd. 2: 47 Bl., geb.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:43 MESZ