Anspruch auf Befreiung von der Forderung der Appellatin nach 900 Rtlr. Johann Graff und seine Frau Catharina Wirth, die Großeltern der Appellanten mütterlicherseits, hatten an Margret Kuchenbecker, die Witwe des Leo Büchner, eine jährliche Rente von 54 Rtlr. verkauft. Als Pfand wurden Güter im Kirchspiel Eitorf, besonders das Gut Hausen, eingesetzt. Der Vater der Appellatin, Caspar Heinrich Büchner, Leos einziger Sohn, hatte Matthias Nagel schon auf Zahlung von 900 Rtlr. verklagt. 1653 soll er nach Taxierung in die Güter immittiert worden sein. Die Mutter der Appellatin, Johanna Stahl gen. Büchner, beanspruchte 1662 die 900 Rtlr. erneut, weil ihr Mann angeblich nichts erhalten hatte. Die Appellanten betrachten die Forderungen als abgegolten.