Karl [IV.], Römischer Kaiser und König von Böhmen, belehnt Hermann [II.], den Sohn des Landgrafen Ludwig von Hessen, auf in einer Urkunde mit großem Siegel von Heinrich [II.], Landgrafen von Hessen, geäußerte Bitte mit der Landgrafschaft Hessen und allem Zubehör. Heinrich [II.] und Hermann [II.] sowie deren Erben sollen die Landgrafschaft Hessen zu gesamter Hand (in gesamptem wesen) besitzen. Der Kaiser beurkundet, dass Hermann [II.] vor ihm erschienen ist und das Lehen empfangen hat. - Majestätssiegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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