Der Lehrer des römischen Rechts Peter Neithardt als Vertreter des Stadtammanns Eberhard Bloß und die Richter am Stadtgericht in Ulm Wilhelm Roth ("Rot"), Sohn des verstorbenen Peter Roth, Heinrich von Günzburg, Bartholomäus Gregg und Konrad Ott sprechen im Ulmer Rathaus in der großen Ratsstube das Urteil in einem Rechtsstreit zwischen dem Abt Ulrich [Hablüzel], dem Prior Martin und dem Cellerar Konrad des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] als Bevollmächtigte ihrer Vögte, der Grafen Konrad und Eberhard von Kirchberg [Oberkirchberg Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis], und des Klosterkonvents als Kläger sowie dem Goldschmied Johann Langwalther als Beklagtem. Fürsprecher der Kläger ist der Altbürgermeister Johann Besserer, Fürsprecher des Beklagten der Bürgermeister Heinrich Krafft. Bei dem Streit geht es um den Zehnt von einigen Äckern in Mussingen [Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis], die sich im Besitz des Johann Langwalther befinden, sowie um die Einführung von Neuerungen zur Schmälerung der Rechte des Klosters Wiblingen. Nach Anhörung der Parteien und Prüfung der von diesen vorgelegten Beweismitteln entscheiden die Richter einstimmig, dass Johann Langwalther vor dem Gericht eidlich erklären soll, dass er die Äcker auf dieselbe Weise besitzt und bewirtschaftet wie schon sein Vater und dass er keinerlei Neuerungen vorgenommen hat. Nachdem er sich dazu bereiterklärt hat, erlassen ihm die Vertreter des Klosters Wiblingen aber den Eid und ziehen die Klage zurück. Auf Bitte des Beklagten wird dies von dem Stadtammann und den beiden Fürsprechern beurkundet.