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Vogt und Gericht zu Oppenau beurkunden einen zur Festsetzung der Waldgrenzen auf dem Sohlberg zwischen Kloster Allerheiligen und den Junkern Hans und Gebhard von Neuenstein in den Jahren 1513 und 1514 abgehaltenen Untergang.
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Vogt und Gericht zu Oppenau beurkunden einen zur Festsetzung der Waldgrenzen auf dem Sohlberg zwischen Kloster Allerheiligen und den Junkern Hans und Gebhard von Neuenstein in den Jahren 1513 und 1514 abgehaltenen Untergang.