Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekennt, dass er zum Lob Gottes und zum Heil seiner Vorfahren, seines Sohnes Philipps und seiner Erben und Nachfahren in dem Benediktinerinnenkloster Lobenfeld, das bislang noch nicht reformiert war, mit Unterstützung des Bischofs Reinhard von Worms und des Abts Eberhard (Eberhart) des Benediktinerklosters St. Jakob bei Mainz, reformierte Klosterfrauen eingesetzt hat. Der Kurfürst befreit das Kloster Lobenfeld von den bislang den Pfalzgrafen zu leistenden Frondiensten und Diensten, solange dort die [Bursfelder] Reform befolgt wird, und gebietet den Seinen, das Kloster bei dieser Freiheit zu schirmen und zu belassen.
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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekennt, dass er zum Lob Gottes und zum Heil seiner Vorfahren, seines Sohnes Philipps und seiner Erben und Nachfahren in dem Benediktinerinnenkloster Lobenfeld, das bislang noch nicht reformiert war, mit Unterstützung des Bischofs Reinhard von Worms und des Abts Eberhard (Eberhart) des Benediktinerklosters St. Jakob bei Mainz, reformierte Klosterfrauen eingesetzt hat. Der Kurfürst befreit das Kloster Lobenfeld von den bislang den Pfalzgrafen zu leistenden Frondiensten und Diensten, solange dort die [Bursfelder] Reform befolgt wird, und gebietet den Seinen, das Kloster bei dieser Freiheit zu schirmen und zu belassen.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Nr. 3815
Konv. 133 Lobenfeld - Stifter und Klöster
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 43 Pfalz
Pfalz >> Spezialia badischer Orte >> Lobenfeld Kloster und Ort, Gde. Lobbach, Rhein-Neckar-Kreis
1459 August 20 (uff mondag nach unser edlen frawe tag assumpcionis)
Urkunden
Schaden: Durch Brand geschädigt
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel fehlt
Publiziertes Regest: ZGO 15, 176
Anmerkungen: Dabei: 1 Papierkopie (mit geringen Textabweichungen)
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel fehlt
Publiziertes Regest: ZGO 15, 176
Anmerkungen: Dabei: 1 Papierkopie (mit geringen Textabweichungen)
Abschrift: GLAK 67 Nr. 812, fol. 255r-255v (Nr. 259).
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:15 MESZ
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