Kurfürst August von Sachsen verzichtet für sich, seine Nachkommen sowie für seine unmündigen Vettern, die Herzöge von Sachsen, nachdem unter Vermittlung des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und des Landgrafen Wilhelm IV. von Hessen 1579 Juni 10 ein diesbezüglicher Vertrag mit dem Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg aufgerichtet worden war, auf alle aus dem ihm zugetragenen Titel Burggraf von Magdeburg sowie aus den zugehörigen Ämtern Gommern, Ranies, Elbenau und Plötzky abzuleitenden Gerechtigkeiten in Magdeburg, Halle und dem Erzstift Magdeburg, insbesondere die Bannesbefehlung und das Grafengeding. Siegel an schwarz-gelber Schnur

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